Anlageklassen (Folge 8): Exchange Traded Fund (ETF)

Von Jürgen Lutz – IFRAS

Verwandte Begriffe: Aktienfonds, Exchange Traded Commodity (ETC), Faktor-ETF, Rentenfonds

Um was geht‘s? Ein ETF (Exchange Traded Fund) ist ein an der Börse gehandelter Fonds, der einen Index wie den DAX, den S&P 500 quasi eins zu eins abbildet. ETFs werden deshalb auch als Indexfonds bezeichnet. Es gibt sie nicht nur für Aktienindizes, sondern ebenso für andere Anlageklassen wie Anleihen oder einen Korb von Rohstoffen. Es ist zu unterscheiden zwischen ETFs, die einen Index physisch abbilden und solchen, die dies nicht tun. Bei der physischen Replikation können alle Index-Aktien im ETF enthalten sein bzw. jene Aktien, die den Index maßgeblich prägen. Die anderen Indexfonds arbeiten mit sogenannten Swaps, was wegen des Tauschgeschäfts ein Kontrahenten-Risiko in sich birgt.

Was bringt’s? Mit einem ETF können Anleger breit diversifiziert und flexibel etwa am Aktien- oder Anleihemarkt investieren. Durch die Abbildung eines Index ist stets nachvollziehbar, welche Aktien oder Anleihen sich im ETF befinden. Die jährliche Managementgebühr von ETF ist deutlich günstiger als bei aktiv verwalteten Fonds, wo zudem die Arbeit des Portfoliomanagers vergütet werden muss. Zudem fällt beim ETF-Kauf kein Ausgabeaufschlag von bis zu fünf Prozent an, sondern nur die deutlich niedrigere Spanne zwischen Kauf- und Verkaufspreis.

Wie investieren? Anleger können ETFs nicht beim Anbieter, sondern nur an einer Börse oder ähnlichen Handelsplattformen kaufen und verkaufen. Dazu benötigen sie, anders als bei aktiv verwalteten Fonds, ein Depot bei einer Bank oder einem Broker.

Was bleibt? Auf Kapitalerträge – also Kursgewinne, Dividenden oder Zinsen – von ETFs fällt bei der Veräußerung der Fondsanteile die Abgeltungssteuer von 25 Prozent zuzüglich Solidarzuschlag an. Das sind insgesamt 26,38 Prozent. Bei ETFs, die in anderen Ländern investieren, zahlen Anleger zudem dort Quellensteuer. Das gilt ebenso für global anlegende ETFs. Über die Steuererklärung kann man sich die im Ausland gezahlte Quellensteuer vom Fiskus zurückholen.

Die komplette interne Verlinkung der Artikel erfolgt zum Abschluss unserer etwa 30-teiligen Serie.

Urheberrecht: IFRAS/Jürgen Lutz

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